Non-Profit-Visum Spanien

Gemeinnützige Aufenthaltserlaubnis Spanien

Möchten Sie legal in Spanien leben, ohne zu arbeiten? Haben Sie 27.115 Euro, plus 6.779 Euro für jedes Kind?

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In diesem Fall kann es für Sie interessant sein, eine Aufenthaltsgenehmigung für gemeinnützige Zwecke zu erhalten. Diese Aufenthaltsart wird zunächst für ein Jahr gewährt. Nach diesem ersten Jahr können Sie sich dafür entscheiden, das Non-Profit-Residenz-Visum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Ausländer müssen über das Konsulat ihres Herkunftslandes einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen, und wenn dieser genehmigt wird, kann sich der Antragsteller ein Jahr lang legal in Spanien aufhalten. Wir müssen bedenken, dass die Person auch bei genehmigtem Aufenthalt nicht das Recht hat, eine Arbeitstätigkeit auszuüben.

Spezifikationen für die Bewerbung für Non-Profit-Residenz

  • Darf kein EU-Bürger sein
  • Keine Einreise nach Spanien unter irregulären Umständen
  • Sie dürfen weder in Spanien noch in den letzten 5 Jahren, in denen Sie gewohnt haben, vorbestraft sein.
  • Nicht mit einem Einreiseverbot für Spanien belegt werden
  • Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für die Unterbringung und die Rückreise zu decken, gegebenenfalls auch die Kosten für ihre Familienangehörigen.
  • Sie müssen eine gesetzliche oder private Krankenversicherung haben (mit dem Recht, in Spanien zu arbeiten).
  • Sie dürfen nicht an vorbestehenden Krankheiten leiden, die die spanische Volksgesundheit beeinträchtigen könnten.

Wie viele finanzielle Mittel müssen nachgewiesen werden, um ein Non-Profit-Visum beantragen zu können?

Ein sehr wichtiger Punkt, den Sie beachten sollten, ist, dass die Bewerber nachweisen müssen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich für diesen Aufenthalt zu bewerben.

  • Für ihren monatlichen Unterhalt würden 400% von IPREM im Jahr 2021 27.115 Euro betragen.
  • Für den Unterhalt der anderen Familienmitglieder 100% des IPREM (6.779 Euro) für jedes Mitglied.

Wie beantrage ich eine Non-Profit-Residenz?

Um die Non-Profit-Residenz zu beantragen, müssen die folgenden Unterlagen zusammengestellt werden:

  • Bewerbungsformular
  • Reisepass, der in Spanien als gültig anerkannt sein muss und länger als 1 Jahr gültig ist.
  • Strafregisterauszug
  • Dokument, das ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit während ihres Aufenthalts in Spanien bescheinigt.
  • Dokumentarischer Nachweis einer Krankenversicherung

Bis wann muss ich meine Auflösung erhalten?

Der Auflösungszeitraum beträgt ca. drei Monate. Diese drei Monate werden ab dem Tag gerechnet, nachdem „die zuständige Behörde die Eintragung in ihr Register erhalten hat“.

Wenn die zuständige Behörde nach Ablauf dieser Frist keine Lösung anbietet, ist es verständlich, dass der Antrag durch Verwaltungsschweigen abgelehnt wurde.

Vorteile der Non-Profit-Residenz

Einer der Vorteile, die wir erlangen können, ist die Möglichkeit, nach 5 Jahren einen Daueraufenthalt zu erwerben (bekannt als Langzeitaufenthalt). Außerdem wird diese Zeit bei der Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft angerechnet.

Welche Einschränkungen gibt es?

  • Es ist nicht erlaubt zu arbeiten
  • Sie können sich nicht länger als 180 Tage außerhalb Spaniens aufhalten.

Sind Sie an einer Non-Profit-Residenz interessiert? Wenn Sie an diesem Verfahren interessiert sind, zögern Sie bitte nicht, das Beraterteam der MaaR Agency Property Advisors in Spanien zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.