Visum in Spanien. Wie man ein Visum in Spanien erhält. Recht der Unternehmertätigkeit.

Aufenthaltsvisum in Spanien für ausländische Unternehmer

Das Unternehmergesetz richtet sich an Investoren, Unternehmer, hochqualifizierte Fachkräfte, Forscher und Mitarbeiter, die unternehmensintern tätig sind, sowie an Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren.

Das Gesetz sieht eine vereinfachte, beschleunigte und generell verhältnismäßige Bearbeitung innerhalb einer 10-tägigen Beschlussfrist für alle Visa nach dem Entrepreneurship Act vor.

Ein Aufenthaltsvisum für Unternehmer, das nach diesem Gesetz ausgestellt wird, stellt das volle Recht dar, sich ein Jahr lang in Spanien aufzuhalten, ohne dass ein Ausländerausweis erforderlich ist. Auch im Falle eines Aufenthaltsvisums und der Genehmigung eines ausländischen Investors oder eines ausländischen Arbeitnehmers eines im Ausland tätigen Unternehmens, sich in Spanien niederzulassen, kann der Aufenthalt verlängert werden, auch wenn die einjährige Abwesenheit von der Arbeit mehr als sechs Monate beträgt.

Die Bearbeitung und Erteilung des Unternehmervisums kann auf die Familiengruppe, Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren oder Erwachsene mit Behinderungen, die sich aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht selbst versorgen können, ausgeweitet werden, so dass der Interessent gemeinsam und gleichzeitig oder nacheinander ein Familienaufenthaltsvisum beantragen kann, wobei er nachweisen muss, dass er die festgelegten Voraussetzungen erfüllt.

Wichtigste Voraussetzungen für die Erteilung eines Unternehmervisums

  • Nicht unregelmäßig in Spanien anwesend zu sein.
  • Sie müssen volljährig sein (über 18 Jahre alt).
  • Keine Vorstrafen in Spanien und in den letzten 5 Ländern des Wohnsitzes wegen Straftaten nach spanischem Recht.
  • Nicht als abweisend im territorialen Raum von Ländern zu erscheinen, mit denen Spanien ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet hat.
  • Sie müssen über eine öffentliche oder private Kranken- oder Krankheitsversicherung verfügen, die bei einer in Spanien zugelassenen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde.
  • Nachweis, dass sie für sich und ihre Familienmitglieder während ihres Aufenthalts in Spanien über ausreichende finanzielle Mittel verfügen (2.130 € pro Monat für die betreffende Person und 532 € pro Monat für jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied).
  • Zahlung der Visumbearbeitungsgebühr.

Die Aufenthaltsvisa, auf die in diesem Gesetz Bezug genommen wird, sind wie folgt

KAPITALANLEGER-AUFENTHALTSVISUM (RIC).

Als bedeutende Kapitalanlage gelten spanische öffentliche Schuldverschreibungen mit einem Wert von mindestens 2 Mio. EUR oder eine Erstinvestition mit einem Wert von mindestens 1 Mio. EUR in Aktien spanischer Unternehmen oder Beteiligungen oder in Bankeinlagen spanischer Finanzinstitute.

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen muss der Antragsteller nachweisen, dass die Investition den geforderten Mindestbetrag erreicht hat und die Frist nicht mehr als 60 Tage vor der Antragstellung liegt, wie folgt:

  • Handelt es sich um eine Investition in nicht börsennotierte Aktien oder Aktienanteile, muss eine Kopie der Investitionserklärung im Register für ausländische Investitionen des Ministeriums für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt werden.
  • Handelt es sich um eine Investition in börsennotierte Aktien, muss eine Bescheinigung des Finanzinstituts oder des Intermediärs vorgelegt werden, die ordnungsgemäß bei der Nationalen Kommission für den Wertpapiermarkt oder bei der Bank von Spanien registriert ist und aus der hervorgeht, dass der Interessent die Investition getätigt hat.
  • Handelt es sich um eine Investition in öffentliche Schuldtitel, muss eine Bescheinigung des Finanzinstituts oder der Bank von Spanien vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller für einen Zeitraum von 5 Jahren oder länger der alleinige Inhaber der Investition ist.
  • Handelt es sich um eine Anlage in Bankeinlagen, ist eine Bescheinigung des Finanzinstituts vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller alleiniger Inhaber der Einlage ist.

AUFENTHALTSVISUM FÜR DEN ERWERB VON IMMOBILIEN (RIV).

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Ausländer können dieses Visum beantragen, wenn sie bescheinigen, dass der Investitionswert einer in Spanien erworbenen Immobilie gleich oder größer als 500.000 Euro ist.

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen müssen die Antragsteller auch nachweisen, dass sie das Eigentum an der Immobilie erworben haben, indem sie einen Nachweis über den Fortbestand des Eigentums und Informationen über Belastungen aus dem Grundbuch, das der Immobilie entspricht, vorlegen. Die oben genannte Bescheinigung muss innerhalb von 90 Tagen vor der Einreichung des Antrags auf ein Aufenthaltsvisum ausgestellt werden. Wenn der Erwerb einer Immobilie zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums im Grundbuch eingetragen wird, ist es nur notwendig, einen gültigen Einkommensnachweis vorzulegen, der für die Eintragung des Erwerbsdokuments verwendet wurde, und ein Dokument beizufügen, das die Zahlung der entsprechenden Steuer belegt.

Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie EUR 500.000 in eine Immobilie investiert haben, die frei von Lasten oder Bürgschaften ist. Der Teil der Investition, der den vorgeschriebenen Betrag übersteigt, kann berechnet oder erhoben werden.

AUFENTHALTSVISUM FÜR UNTERNEHMER UND GESCHÄFTLICHE TÄTIGKEITEN (REM).

Unter dieser Annahme wird vorgeschlagen, dass Investoren, die in Spanien Geschäftsprojekte entwickeln wollen, die als von allgemeinem Interesse angesehen und anerkannt werden, und Investoren, die planen, nach Spanien einzureisen und sich dort ein Jahr lang aufzuhalten, einen Raum zur Verfügung haben, der ausschließlich dazu dient, die vorbereitenden Verfahren durchzuführen, um eine unternehmerische Tätigkeit entwickeln zu können.

Im ersten Fall muss der Interessent ein befürwortendes Gutachten des Gewerbeamtes des geografischen Grenzgebietes vorlegen, in dem der Investor den Visumantrag stellt, um zu überprüfen, ob das eingereichte Gewerbeprojekt im allgemeinen Interesse ist.

Wenn die Investition von einer juristischen Person getätigt wird, die in einem Gebiet ansässig ist, das nach spanischem Recht nicht als Steueroase gilt, und der Ausländer direkt oder indirekt die Mehrheit der Kapitalanlage besitzt, ist die Investition akzeptabel. Das Stimmrecht und das Recht, die Mehrheit der Mitglieder seines Leitungsorgans zu ernennen oder abzuberufen.

Im Falle von Unternehmern sind unter unternehmerischen Tätigkeiten solche zu verstehen, die einen innovativen Charakter haben und von besonderem Interesse für Spanien sind, und zu diesem Zweck stellt das Handelsbüro, bei dem der Investor den Visumantrag stellt, einen positiven Bericht aus.

EIN AUFENTHALTSVISUM (TAC) FÜR HOCHQUALIFIZIERTE FACHKRÄFTE.

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Für die Beantragung dieses Visums muss das Unternehmen die Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte in Spanien vorbereiten, und die Bearbeitung erfolgt in den Abteilungen großer Unternehmen und strategischer Gruppen. Sie wird von der Dirección General de Extranjería (Generaldirektion für Ausländer) erteilt.

AUFENTHALTSVISUM FÜR AUSBILDUNG ODER FORSCHUNG (RIN).

Nach diesem Visum kommen Fälle in Betracht, die sich auf Ausländer beziehen, die Ausbildungs-, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten in öffentlichen oder privaten Einrichtungen durchführen wollen. Solche Situationen sind:

  • Forscher im Sinne von Artikel 13 und den ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes Nr. 14/2011 vom 1. Juni 2011 über Wissenschaft, Technologie und Innovation.
  • Wissenschaftliches und technisches Personal, das sich mit wissenschaftlicher Forschung, Entwicklung und technologischer Innovation in gewerblichen Einrichtungen oder F&E-Zentren mit Sitz in Spanien beschäftigt.
  • Unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen erhalten Forscher von öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtungen im Rahmen der Vereinbarung.
  • Dozenten, die von spanischen Universitäten, Institutionen oder Zentren für höhere Bildung und Forschung oder Business Schools in Übereinstimmung mit den in den Vorschriften festgelegten Standards angestellt sind.

VISUM FÜR DEN AUFENTHALT IM RAHMEN EINES GESCHÄFTSTRANSFERS (TTI).

Es kann von Unternehmen verwaltet werden, die in Spanien oder in anderen Ländern im Rahmen von Arbeits- oder Berufsbeziehungen niedergelassen sind, oder von Ausländern, die zu beruflichen Ausbildungszwecken nach Spanien reisen).

Die Beantragung dieses Visums verpflichtet das Unternehmen, die Vorverarbeitung der internen Übertragung der Aufenthaltsgenehmigung in Spanien durchzuführen, und die Bearbeitung wird in den Abteilungen der großen Unternehmen und strategischen Gruppen durchgeführt. Sie wird von der Dirección General de Extranjería (Generaldirektion für Ausländer) erteilt.

AUFENTHALTSVISUM FÜR FAMILIENANGEHÖRIGE (RFI).

Das neue Gesetz sieht vor, dass der Ehepartner und die Kinder unter 18 Jahren oder volljährige Kinder, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes objektiv nicht in der Lage sind, für ihren eigenen Bedarf zu sorgen, die nachziehen oder sie begleiten, ein Aufenthaltsvisum beantragen können.

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen müssen sie ihr Verwandtschaftsverhältnis nachweisen.

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